Jugendstrafrecht

Bei Jugendlichen und Heranwachsenden gibt es zahlreiche Besonderheiten im Strafrecht. Insbesondere ist dabei das Jugendgerichtsgesetz entsprechend zu beachten. Das Ziel des Gesetzes ist vor allem erneuten Straftaten von Jugendlichen und Heranwachsenden entgegenzuwirken. Somit wir bei diesen Verfahren eine zeitnahe Bearbeitung und im Fall einer Anklageerhebung eine kurzfristige Terminierung angestrebt. Dieses führt dazu, dass für die Vorbereitung einer Verteidigungsstrategie nur begrenzte Zeit zur Verfügung steht. Umso wichtiger ist es, sich bereits zu Beginn eines Ermittlungsverfahrens jedenfalls eine rechtliche Beratung von einem Fachanwalt für Strafrecht einzuholen. Dadurch wird es möglich, den weiteren Ablauf des Verfahrens zu lenken und vorzubereiten. Gegebenenfalls kann bereits zu Beginn des Ermittlungsverfahrens die Beiordnung eines Pflichtverteidigers beantragt werden. Denn gerade Jugendliche sind oft mit einem Ermittlungsverfahren schnell überfordert und können sich eigenständig nur beschränkt verteidigen.