Pflichtverteidiger

 

Die Auswahl eines Pflichtverteidigers sollte man nicht anderen überlassen. Denn es ist von größter Bedeutung, dass der ausgewählte Verteidiger Ihr volles Vertrauen genießt. Im Laufe eines Strafverfahrens kann auch ein Wahlverteidiger zum Pflichtverteidiger bestellt werden. Beide Formen der Verteidigung werden von mir als einem Fachanwalt für Familienrecht in jedem Stadium eines Strafverfahrens angeboten.