Polizeiliche Vorladung
Eine polizeiliche Vorladung kann viele Gründe haben. Diese werden im Anschreiben der Polizei oft nur unvollständig oder sehr verkürzt aufgeführt. Nicht selten lautet die erste Frage meiner Strafrechtsmandanten, ob man überhaupt verpflichtet ist, der Vorladung zu folgen. Denn nicht einmal dieser Punkt ist aus dem Inhalt vieler Vorladungen der Polizei für die Betroffenen verständlich.
Dabei ist gerade die erste Vernehmung für den weiteren Verlauf und gegebenenfalls auch das Ergebnis eines strafrechtlichen Verfahrens von großer Bedeutung. Um den Verlauf des Verfahrens möglichst umfangreich beeinflussen zu können, empfehle ich eine unverzügliche Erstberatung bei einem Strafverteidiger. Denn bereits die Beantwortung der Frage, ob man überhaupt eine Aussage tätigen oder zu den Vorwürfen schweigen soll, lässt sich in vielen Fällen erst nach Ausarbeitung aller damit verbundenen Risiken beantworten. Hierzu ist unter Umständen auch eine Akteneinsicht in Vorwegen durch den Verteidiger einzuholen.