Apostille

Damit die deutschen Dokumente in Russland anerkannt werden, müssen diese mit einer Apostille versehen werden. Auch die russischen Dokumente müssen eine Apostille beinhalten, wenn diese in Deutschland anerkannt werden sollen.

Die Apostille ist die Bestätigung der jeweiligen übergeordneten Behörde. Diese bestätigt, dass das bestimmte Dokument tatsächlich von einer für die Ausstellung zuständigen Person unterzeichnet wurde. Dabei besteht die Apostille grundsätzlich aus zehn fortlaufenden Nummern und ist an ihrer oft quadratischen Form leicht zu erkennen. Die Auskunft über die zuständige Behörde für die Erteilung einer Apostille kann die Person/Behörde erteilen, welche das Dokument erstellt bzw. unterschrieben hat.

In Schleswig-Holstein ist für die Erteilung einer Apostille auf Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein zuständig. In Hamburg wird die Apostille auf die Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden durch die Behörde für Inneres und Sport erteilt. Voraussetzung dafür ist, dass die betroffene Urkunde in dem jeweiligen Bundesland ausgestellt wurde.

Auch eine Übersetzung oder notarielle Beglaubigung kann mit einer Apostille versehen werden. Diese bestätigt dann, dass die Unterschrift auf dem Dokument vom konkreten Übersetzer oder Notar gemacht wurde.

Soweit eine Übersetzung eines Dokumentes erfolgen soll, welches mit einer Apostille versehen werden muss, ist zunächst die Apostille einzuholen. Dadurch wird es gewährleistet, dass die Apostille auch übersetzt wird. Anderenfalls ist die Übersetzung nicht vollständig, was gegebenenfalls zur Verweigerung der Anerkennung des Dokumentes im jeweiligen Ausland führen kann.